Epilepsiekranke während der Zeit des Nationalsozialismus

Epilepsiekranke - verfolgt

Epilepsiekranke - vernichtet



Epilepsiekranke - verfolgt

Zur Zeit des "Dritten Reiches" wurde die "Fallsucht" auch von Medizinern (fälschlicherweise) überwiegend als eine Erbkrankheit angesehen - sei es aus "rassenhygienischer Verblendung" der Ärzte, sei es auf Grund fehlenden medizinischen Wissens.

So war z.B. der damalige Korker Anstaltsarzt der Ansicht, dass 80% der Korker Heimbewohner an "erblicher Fallsucht" litten.

Zu den besonders menschenverachtenden Vorgehensweisen der Nationalsozialisten im "Dritten Reich" gehörten "rassenhygienische Maßnahmen", zu denen auch das

"Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

zählte, das am 14. Juli 1933 von der Reichsregierung beschlossen wurde:

§ 1

  1. Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
  2. Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
    1. angeborenem Schwachsinn,
    2. Schizophrenie,
    3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
    4. erblicher Fallsucht,
    5. erblichem Veits-Tanz (Huntingtonsche Chorea),
    6. erblicher Blindheit,
    7. erblicher Taubheit,
    8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.
  3. Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

(Auszug aus dem Reichsgesetzblatt Teil I, 1933, vom 15.07.1933)

Dieses Gesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft.

Dieses Gesetz eröffnete die "gesetzeskonforme" Möglichkeit, epilepsiekranke Menschen zu sterilisieren (Zwangssterilisation). Nach den Angaben des Bundesministeriums der Justiz wurden zwischen 1933 und 1945 etwa 350.000 Menschen (darunter viele Epilepsiekranke) sterilisiert. In den Korker Anstalten wurden zwischen 1934 und 1939 insgesamt 102 Sterilisationen durchgeführt.

Dieses Gesetz und seine Anwendung standen nicht nur im krassen Gegensatz zu jeder Moral und Menschlichkeit, sondern widersprachen auch in vielerlei Hinsicht medizinischer Erfahrung und Erkenntnis: Epilepsien z.B. sind keine Erbkrankheiten (von ganz seltenen Epilepsieformen einmal abgesehen, die weltweit bisher nur vereinzelt in einigen wenigen Familien beobachten wurden). Epilepsien entstehen in aller Regel durch das Zusammenwirken einer vorhandenen individuellen Disposition (Veranlagung) mit einer exogenen (äußerlichen) Verursachung - z.B. Unfall, Entzündung, Durchblutungsstörung. (Daher werden übrigens auch in Zukunft gentherapeutische Maßnahmen bei der Bekämpfung von Epilepsien keine entscheidende Rolle spielen.)

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Epilepsiekranke - vernichtet

Einen überaus traurigen Höhepunkt der "rassenhygienischen Maßnahmen" der Machthaber des "Dritten Reiches" stellte die sog. Euthanasie-Aktion T4 dar. (Das Kürzel "T4" stand für "Tiergartenstraße 4" in Berlin - dort befand sich der Sitz der für diese Aktion verantwortlichen Organisation.)

Über 70.000 behinderte Menschen fielen 1940 und 1941 dieser Tötungsaktion zum Opfer - das waren etwa 20% aller damaligen Anstaltsbewohner.

Schloß Grafeneck heute

Schloß Grafeneck auf der schwäbischen Alb, seit den 20er Jahren eine Institution des "Samariterstifts", wurde 1939 von den Behörden beschlagnahmt und zur ersten "Vergasungsanstalt" im Reich umgebaut. Im Jahre 1940 wurden allein in Schloß Grafeneck mehr als 10.000 behinderte Menschen ermordet - darunter waren auch viele epilepsiekranke Behinderte. Aus den Korker Anstalten wurden 1940 in 2 Transporten insgesamt 113 Epilepsiekranke nach Grafeneck gebracht und dort umgehend vergast.

"Graue Busse" der GEKEAT


(Photographie entnommen dem Buch "Aktion T4", Edition Hentrich, 1989)

In den berüchtigten "grauen Bussen" (Fahrzeuge der "Gemeinnützigen Kranken-Transport-GmbH" [GEKRAT] ) wurden die Behinderten "eingesammelt" und zur Vernichtungsanstalt transportiert.

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